Narrenzunft Binzemer Thonnerknaben
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Narrenzunft Binzemer Thonnerknaben

 

In der Generalversammlung vom 15.Mai 1993 wurde die Narrenzunft Binzen 1976 e.V. in Narrenzunft Binzemer Thonnerknaben e.V. umbenannt.

Hiermit wurde ein geschichtlich überlieferter ortstypischer Name gewählt, zu dem auch schon Ehrenvogt Hans Fräulin, vom Verband Oberrheinischer Narrenzünfte, die Narren angeregt hatte.

Wie bereits erwähnt, wurde die Narrenzunft erstmals offiziell im Jahre 1976 gegründet. Fasnacht wurde jedoch in Binzen schon seit Jahrzehnten betrieben. Ein Foto belegt schon 1928 die Teilnahme am Lörracher Fasnachtsumzug.

Die Geschichte der Binzemer Thonnerknaben ist in der Ortschronik von Binzen erwähnt.

Für uns war die Sache so wichtig, daß wir dem geschichtlichen Vorgang intensiv nachgingen. Hierzu bekamen wir in Ehrennarrenvogt Hans Fräulin aus Zell, einen würdigen Kenner und  großen Unterstützer für diese Angelegenheit. Für Narrenfreund Hans Fräulin endete seine dankenswerte Beratung und Mitgestaltung mit der Vorstellung des neuen Fasnachtshäs der Binzemer Thonnerknaben, sowie einem umfassenden Vortrag über den historischen Hintergrund am Zunftabend im Februar 1994 in Binzen

Was hat es nun mit diesen Thonnerknaben auf sich? Wer waren sie? Woher stammt die historische Überlieferung? Was haben sie mit der Fasnacht zu tun? Mit diesen Fragen begann Hans Fräulin seinen Vortrag.

Julius Wilhelm, der bekannte Lörracher Historiker, wurde in den dreißiger Jahren vom Kunstmaler Max Brombacher aus Binzen informiert, daß sich am Dößerich`schen Haus in der Koppengasse in Binzen ein Türsturz mit einem merkwürdigen Wappen befindet. Nach näherer Begutachtung beschrieb Wilhelm dieses Wappen folgendermaßen: 

"Rechts steht ein Fasnachtsnarr in Pluderhosen, dem damaligen Soldaten- und Narrenkostüm, mit reichem Besatz auf den Überbändern, kleine Glöckchen umgürtet mit dem Zweihänderschwert und trägt einen spitz zulaufenden Hut, vor dem Gesicht eine Maske mit Schnurrbart. Mit der rechten Hand langt er nach einer oben links im Raume quergestellten Trommel, einer sogenannten Baslertrommel, Fasnachtsschere, Spielzeug usw."

Ich habe keine Zweifel, so Wilhelm, daß wir das Hauszeichen der Heute in dieser Gegend vollständig vergessenen Thonnerknaben von Binzen vor uns haben. Eine Knabenschaft also, die unter anderem dem gestrengen Rat von Basel allerhand Beschwer gemacht haben dürfte. Dies geht aus einer Urkunde aus dem Jahre 1478 hervor, der bis jetzt einzigen, die uns den Namen dieser Knabenschaft überliefert und ihr Dasein verbürgt. In seiner Begeisterung für die im Markgräflerland neu entstandene Fasnacht ordnete Wilhelm die Thonnerknaben dem Fasnachtstreiben des ausgehenden Mittelalters zu.

Der Name Thonnerknaben bezieht sich auf die Söhne des seinerzeitigen Vogtes Hans Thoner, die allem nach Anführer einer Protestgruppe waren, die sich gegen die Willkür und Ungerechtigkeiten der Obrigkeit auflehnte und Zulauf aus der Markgrafschaft hatte.

Der verdiente Heimatforscher Fritz Schülin, hat die Umtriebe der Binzemer Thonnerknaben eingehend erforscht und der ursprünglich fasnächtlichen angenommenen Tätigkeiten dieser Bande relativiert.

Nachweisbar war es die Willkür und Rohheit des berüchtigten Binzener Lehensherren dem "tollen" Hans von Baldegg, der den Wiederstand der unterdrückten Dorfbevölkerung herausforderte. Er hatte im Jahr 1478 drei Leute aus Binzen getötet, mehrere verwundet und die Saatfelder verwüstet. Ein erster Nachweis über die aus dieser Sicht zu Recht renitenten Thonnerknaben findet sich erwähnt in einem Schriftstück der Stadt Basel aus dem Jahr 1478, wo vermerkt wird, daß ein Hans Wandeler von Tammersheim im Luzerner Biet ins Gefängnis gesperrt wurde, weil er sich in Gesellschaft mit den Thonnerknaben in Binzen befunden habe und Weg und Steg mit ihnen gegangen sei. 1491 wurde die "Thonder" von den Baslern gefasst, aber bald wieder freigelassen, weil man ihnen keinen Argwohn zu Widerwärtigkeiten gegenüber dem Markgrafen und seiner Landschaft verspüren konnte. Sie mußten bei Gott und allen Heiligen mit "ufgehebten" Fingern schwören, künftig nicht mehr gegen den Markgrafen, seine Verwandten und seine Landschaft zu handeln. Auch baten die Binzener um Fürsprache beim Markgrafen, um wieder frei im Lande wandeln zu dürfen. Daß der Basler Rat die aufständischen Binzener mit fadenscheinigen Argumenten und einem Eid gegenüber dem Markgrafen Philipp frei ließen, mag darin begründet liegen, daß der Markgraf verschiedentlich zusammen mit der bischöflichen Kurie im minderen Basel  Gericht über Untertanen der Basler hielt und dabei gegenseitige Abmachungen mit dem Rat von Groß-Basel nicht beachtete. Der Markgraf, der eigentlich in Rötteln beheimatet war, hielt sich dem Vernehmen nach mehr in Basel im Markgräfler Hof in der Augustinergasse auf, wo es sich bequemer und interessanter leben ließ. 

Betrachtet man die historische Entwicklung des beginnenden 16. Jahrhunderts, so weiß man, daß die Willkür der Fürsten und Klöster mit ihren Forderungen nach Gütern, Zinsen, Zehnten, Opfern, Fasnachtshühnern und sonstigen Abgaben allenthalben den Wiederstand der ländlichen Bevölkerung herausforderte. Wie sehr all diese Forderungen die Menschen in den Dörfern bedrückte, mag die Tatsache erhellen, daß ein Bote der geistlichen Kurie, der Forderungen und Ladungen in die Dörfer bringen sollte, in Wittlingen halbtot geprügelt wurde. Ein anderer mußte in Haltingen durch die Wiese flüchten, um nicht erstochen zu werden. In Binzen wurde einem Boten die Briefe für zwölf Dörfer weggenommen und verbrannt. Desgleichen fing man dort einen, nahm ihm Schuld- und Mahnbriefe ab und verbrannte sie. Derselbe Bote, der später wiederkam, wurde in Binzen blutig geschlagen, gefangen genommen, zwei Tage im Vogtshaus in Eisen gelegt und mit dem Schwur entlassen, keinen Brief mehr ins Markgräflerland zu bringen. Inwieweit die Thonnerknaben in diese Sache verwickelt waren läßt sich nur vermuten, aber nicht beweisbar nachvollziehen. Der Bundschuh, eine erste auf breiterer Basis angelegten Bauernerhebung anno 1513 die in Freiburg verraten wurde und blutig zum Nachteil der Bauern endete, war sicher nichts anderes, als die Unternehmungen der Thonnerknaben, die mit ihren sicher bescheidenen Mitteln die Obrigkeit schädigen und damit dem kleinen Mann zu seinem Recht verhelfen wollten. Die Bauernkriege um 1525 waren schließlich der Schlußpunkt dieser durch Not, Unzufriedenheit und Willkür ausgelösten Erhebungen. "Irrungen und Spähne" (Spannungen) waren es, die seinerzeit die Binzener Thonnerknaben auf die Barrikaden trieben. Von "Irrungen und Spähnen" zwischen Arm und Reich, oder Klein und Groß, lebte in den vergangenen Jahrhunderten die Fasnacht in unserer Landschaft. In der Fastenzeit wurde es, von Ausnahmen abgesehen, toleriert, sich möglichst unerkannt, kritisch, närrisch mit der Herrschaft auseinander zusetzen.

So ist in der besagten Generalversammlung von 1993 der Beschluß gefasst worden, unserer Narrenzunft den Namen der historisch belegten Knabenschaft nämlich

 

"Narrenzunft Binzemer Thonnerknaben"

zu geben.

 

Bekenntnis eines Thonnerknaben

 Ich Hans Wandeler von Tammersheim aus dem Luzerner Gebiet tue kund meniglichem (allem) und bekenne mich offenbarlichen mit diesem Brief. Nachdem ich mich selbst eben möglichen und schwerlichen vergessen, indem daß ich dem frommen Obrecht Mellinger, Vogt von Birseck einen Widersagbrief von den Thonnerknaben von Binzen wieder zugegangen zu Händen in der Stadt Basel geantwortet habe, auch danach mich bei ihnen in Gesellschaft enthalten und Vogt und Stadt Basel mein gnädig Leben unbillig bewegt worden sind mich ergreifen zulassen und in das Gefängnis gebracht haben, der Meinung und darum für Recht zu stellen und ergehen zu lassen was recht ist. Denn daß die strengen, frommen fürsichtigen weisen Schultheiß und Räte von Luzern mein gnädig Leben durch Vermittlung des frommen und vornehmen Hansen Schüpf, Vogt zu Willisau, des gesamten Platzbotten (Gemeinderates) mitsamt meinem Bruder Heini Wandeler soviel erbeten, daß sie Strengheit der Rechte hintansetzten, mich begnadeten und freigelassen. Ich möchte allen Befürwortern Dank sagen. Darum habe ich wohlbedacht und mit rechtem Wissen, frei und ledig aller Bande und Gefängnisse bei meinem Handgegebenen Treue gelobt und bei demselben mit gestrecktem Daumen-Finger und gelehrten Worten recht und redlich zu Gott und den Heiligen geschworen die vorgesehene Gefängnisstrafe und was sich darin und darunter mit Worten und Werken begeben und verlaufen hat, wie und in welcher Gestalt das zugegangen und geschehen ist.

 

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